Was ist eigentlich die Schülerbeförderung?

Wenn wir jemandem von unserem Geschäft und unseren Produkten erzählen, fangen wir meist damit an zunächst den Markt bzw. die Aufgabe zu erklären. Außenstehenden ist oft nicht klar, wie komplex und herausfordernd die Strukturen in der Schülerbeförderung sind. Gleichzeitig sind die Aufgaben nicht genau und einheitlich geregelt, da jedes Bundesland und sogar jeder Landkreis eigene Regeln aufstellt und diese auch teils unterschiedlich umsetzt.

Woher kommt die Schülerbeförderung?

Schüler haben in Deutschland eine Schulpflicht. Das regelt zwar jedes Bundesland selbst, aber diesen Punkt haben alle gemein. Natürlich muss der Staat, wenn es heißt „Schüler du musst zur Schule gehen“, auch dafür sorgen, dass dieser in die Schule gehen kann. Das macht er, indem er zunächst Schulen errichtet und mit Lehrern und Material ausstattet. Logisch: keine Schule = keine Erfüllung der Schulpflicht möglich.

Das allein hat Anfang bis Mitte des 20. Jahrhunderts auch ausgereicht. Es gab zum einen sehr viele Kinder, was eine große Zahl Schulen nötig machte, zum anderen hatte jedes Dorf seine eigene Schule.

Im letzten Jahrhundert hat sich dies aber gewandelt. Menschen zogen von den Dörfern in Städte, Geburten gingen zurück, so dass die kleinen Dorfschulen nicht mehr „wirtschaftlich“ betrieben werden konnten.

Mit dem ersten „Dorfschulensterben“ mussten Kinder nun große Distanzen täglich zurücklegen. Gleichzeitig nahm der Verkehr auf den Straßen immer mehr zu, was den Schulweg zusätzlich gefährlicher machte.

Aus dieser Situation heraus schuf der Staat die allgemeine Schülerbeförderung.

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

Wie schon geschrieben, regelt in unserem Föderalismus jedes Bundesland die Bildungsangelegenheiten selbst. Darin eingeschlossen ist auch die Schülerbeförderung. In Sachsen ist sie bspw. im Schulgesetz geregelt, nimmt dort aber nur einen Absatz eines Paragrafen ein:

„Träger der notwendigen Beförderung der Schüler auf dem Schulweg bei Schulen in öffentlicher Trägerschaft und Ersatzschulen ist der Landkreis oder die Kreisfreie Stadt, in dessen oder in deren Gebiet sich die Schule befindet.“§23 Absatz 3 Sächs. Schulgesetz

Hinzu kommen häufig noch landkreiseigene Satzungen, Verwaltungsvorschriften und Gerichtsurteile. Einen genauen Anforderungskatalog oder gar einheitliche Regelungen gibt es nicht.

Auch dies ist auf die langsame und kontinuierliche Einführung der Schülerbeförderung zurückzuführen. Sie wurde lange nur in lokalen und selbstorganisierten Systemen aufgebaut und war somit immer nur Gegenstand der Rechtsprechung, nicht der Gesetzgebung.

Wie kommen die Schüler zur Schule?

Ungefähr 11 Millionen Schüler1 (Tendenz steigend2) besuchten im Schuljahr 23/24 ca. 36.200 allgemeinbildende und berufliche Schulen3,4 in Deutschland.

Eine bundesweit zentrale Statistik, die den Anteil der beförderten Schüler nach Bundesländern und Verkehrsmittel/Beförderungsform aufführt, liegt derzeit nicht öffentlich vor.
Auf Basis der uns zu Verfügung stehenden Kundendaten können wir die folgenden Schätzwerte auf die Grundgesamtheit aller schulpflichtigen Kinder ableiten:

  • In der Regel können 50 % der Schüler zur Schule laufen.
  • Weitere 40 % können den ÖPNV nutzen. Diese Schüler erhalten von den Schulträgern meist eine Jahreskarte oder bekommen einen Anteil der Kosten erstattet.
  • Die restlichen 10 % der Schüler werden individuell mit Taxis und Kleinbussen zur Schule gefahren. Meist haben die Fahrzeuge die Größe eines PKWs oder eines VW-Busses. Diese Beförderungsform nennt sich freigestellter Schülerverkehr (FSV).

Schülerspezialverkehr oder freigestellter Schülerverkehr?

Je nach Region in Deutschland sind für die Beförderung der Kinder im Taxi und Kleinbus verschiedene Begriffe im Umlauf. So gibt es für die freigestellte Schülerbeförderung auch die Namen Freistellungsverkehr, Schülersonderverkehr, Schülerspezialverkehr oder Schülerindividualverkehr.

Das Schüler mit dem Taxi gefahren werden, kann verschiedene Gründe haben. Einer kann sein, dass am Wohnort des Schülers kein Anschluss an den ÖPNV besteht und damit schlicht kein Bus fährt der ihn zur Schule bringt. Ein weiterer Grund kann eine Behinderung oder Entwicklungsverzögerung sein, die es dem Kind unmöglich macht, mit dem Bus zu fahren. Der Schüler ist dann auf spezielle Beförderungsbedingungen angewiesen (z.B.: Rollstuhl, Begleitpersonen)

Zunehmend gibt es auch Schüler, die zwar eine ÖPNV-Anbindung haben, aber aufgrund eines besonderen Schulangebotes oder aufgrund von Inklusion an weiter entfernten Schulen unterrichtet werden.

Die Planung der Schülerbeförderung

Die Organisation des FSV und damit auch die der Routenoptimierung erfolgt meist durch die Schulträger selbst, also die Landkreise oder kreisfreien Städte bzw. durch deren beauftragte Unternehmen. Der FSV ist dabei um ein Vielfaches kostspieliger als der ÖPNV und unterliegt vielen variablen Faktoren, wodurch er umfangreich und aufwändig zu organisieren ist.

Für diese Planung werden meist Werkzeuge wie Microsoft Excel und Goole Maps eingesetzt. Da man hier aber recht schnell an die Grenzen des Machbaren stößt, kann eine speziell für die Schülerbeförderung geschaffene Fachanwendung in der täglichen Arbeit unterstützen. Aus diesem Grund haben wir die Tools VIA für Landkreise, Städte & Gemeinden und NOVA für Verkehrsunternehmen ins Leben gerufen.

Quellen:
1) Anzahl Schüler an allgemeinbildenden & beruflichen Schulen im Schuljahr 2023/2024
2) Anstieg Schüleranzahl 2024/2025 – vorläufiger Bericht
3) Anzahl allgemeinbildende Schulen im Schuljahr 2023/2024
4) Anzahl berufliche Schulen im Schuljahr 2023/2024

Unsere Anwendung VIA hilft Ihnen bei allen Aufgaben der kommunalen Schülerbeförderung
freigestellter Schülerverkehr
ÖPNV
Kostenerstatter

Über den Autor

Lars Lehmann

Lars Lehmann ist Mitgründer und Geschäftsführer bei Stadt.Land.Netz. Er hat zehn Jahre in verschiedenen Positionen regionaler Behörden gearbeitet und verantwortet die Bereiche Produkt und Entwicklung bei SLN.

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