Die E-Vergabe steht vor der Tür und viele Unternehmen stellen sich auch in der Abgabe ihrer Angebote auf eine modernere Arbeitsweise ein. Was im geschäftlichen Alltag bereits Normalität ist, ist bei bei der Teilnahme an Vergaben ein Ausschlussgrund: eingescannte und/oder ausgedruckte Unterschriften entsprechen nicht der Schriftform.