Freigestellter Schülerverkehr (FSV)

Der Begriff bezeichnet Verkehre, die ausschließlich oder überwiegend dem Transport von Schulkindern dienen, jedoch nicht als öffentlicher Linienverkehr gelten. Diese Fahrten sind vom Linien- oder Gelegenheitsverkehr „freigestellt“, da sie nicht der Öffentlichkeit offenstehen, sondern nur einem bestimmten Kreis von Personen – nämlich den Schülerinnen und Schülern. Die Planung des freigestellten Schülerverkehrs ist eine Hauptfunktion von VIA und NovaHub. Gesetzlich regeln das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und die sogenannte Freistellungs-Verordnung (FrStllgV oder teilweise FVO) den FSV.