Warum die Schülerbeförderung teurer wird und wie Landkreise gegensteuern können

Ein Schulbus, der die Kinder morgens pünktlich abholt, ist für viele Familien in ländlichen Regionen Voraussetzung dafür, dass ihre Kinder sicher zur Schule gelangen. Doch was jahrzehntelang still und verlässlich funktionierte, gerät unter Druck. In mehreren deutschen Landkreisen und Städten sind die Kosten der Schülerbeförderung zuletzt deutlich gestiegen. Und der Trend scheint aufgrund leerer Haushaltskassen anzuhalten.
Steigende Personal- und Betriebskosten, der Fahrpersonalmangel sowie ungünstig ausgestaltete Verträge und Vergabeverfahren belasten kommunale Haushalte zusätzlich und die Folgen davon müssen meist Familien spüren. Allein im ÖPNV fehlen laut einer Verbandsumfrage derzeit rund 20.000 Busfahrerinnen und Busfahrer.1 Die Ereignisse der vergangenen Monate liefern ein anschauliches Bild davon, wie sich die verschiedenen Kostentreiber in der Praxis auswirken.
Die Kostentreiber: Was steckt wirklich dahinter?
Kraftstoff und Energie
Verträge ohne geeignete Preisanpassungsmechanismen können insbesondere für kleinere Unternehmen ein erhöhtes Kalkulationsrisiko darstellen. Steigen die Betriebskosten während der Vertragslaufzeit, ohne dass eine Preisgleitklausel greift, bleibt wenig Spielraum: Bei späteren Vergaben können entsprechende Risiken zu höheren Angebotspreisen führen. Vor allem kleinere, inhabergeführte Betriebe ohne ausreichende Rücklagen sind einem erhöhten wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt.
Tariferhöhungen im Fahrpersonalbereich
Busfahrerinnen und Busfahrer sind Mangelware. Der Fachkräftemangel treibt die Löhne in die Höhe. Neben den Tarifabschlüssen kommunaler Verkehrsunternehmen steigen auch in Teilen des privaten Bus- und Beförderungsgewerbes die Personalkosten. Welche Tarifregelungen im Einzelfall gelten, unterscheidet sich jedoch nach Unternehmen und Bundesland.
Praxisbeispiel: Tarifkonflikte im Nahverkehr 2026
Im Frühjahr 2026 kam es im Rahmen der Tarifrunde für den kommunalen Nahverkehr (TV-N) zu zahlreichen Warnstreiks. Am 19. März 2026 waren unter anderem Bayern, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und das Saarland von Warnstreiks betroffen. Inzwischen wurden in allen Tarifgebieten Einigungen erzielt. In Bayern vereinbarten die Tarifparteien Mitte April 2026 eine Entgelterhöhung von insgesamt sieben Prozent, die bis Januar 2027 in mehreren Stufen umgesetzt wird.
Neue Regulierung als Kostenfaktor
EU-Vorgaben, Sicherheitsanforderungen, Dokumentationspflichten: Die regulatorische Last für Beförderungsunternehmen wächst kontinuierlich. Diese Kosten landen letztlich in den Ausschreibungspreisen.
Praxisbeispiel: Clean Vehicles Directive und Busbeschaffung
Seit dem 2. August 2021 schreibt das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz öffentlichen Auftraggebern Mindestziele für emissionsarme und emissionsfreie Fahrzeuge vor. Auch bestimmte Dienstleistungsaufträge im freigestellten Schülerverkehr können darunterfallen. Ob eine konkrete Ausschreibung erfasst ist, hängt jedoch unter anderem von der Auftragsart, dem verwendeten CPV-Code und den eingesetzten Fahrzeugklassen ab.
Die Mindestziele müssen über den jeweiligen mehrjährigen Referenzzeitraum erreicht werden. Auftraggeber haben dabei grundsätzlich Spielraum, wie sie die Quoten auf mehrere Beschaffungsvorgänge verteilen. Für betroffene Unternehmen können dennoch zusätzliche Investitionen in Fahrzeuge und die erforderliche Lade- oder Betankungsinfrastruktur entstehen.
Für Landkreise und Beförderungsunternehmen bedeutet das: Wer an quotenpflichtigen Ausschreibungen teilnimmt, muss unter Umständen in deutlich teurere Fahrzeuge investieren bzw. die eigene Flotte in diese Richtung erweitern. Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) kritisiert, dass eine starre Anwendung der Quote auf einzelne Ausschreibungen zu unnötig hohen Kosten führt, und fordert eine flexiblere, bundesweite Regelung.2
Deutschlandticket: Lösung oder neues Problem?
Das Deutschlandticket hat die Tarifstruktur der Schülerbeförderung in vielen Regionen verändert. Je nach örtlichem Modell kann es Verwaltungsprozesse vereinfachen – zugleich entstehen neue Abhängigkeiten von bundesweiten Preisentscheidungen und kommunalen Zuschussregelungen. Zwei Praxisbeispiele zeigen, wie unterschiedlich sich das auswirkt.
Praxisbeispiel 1: Ticketlücke im Juli (Rheinland-Pfalz)
Das Deutschlandticket des Schuljahres 2025/26 endet in Pirmasens am 30. Juni 2026. Für den Monat Juli stellt die Stadt kein kostenloses Ticket bereit: Sie begründet dies damit, dass die Finanzierung während des vollständig schulfreien Monats eine freiwillige Ausgabe wäre, die ihre aktuelle Haushaltslage nicht zulasse. Ab August wird das Deutschlandticket für das neue Schuljahr wieder finanziert.3
Praxisbeispiel 2: Unterschiedliche Eigenanteile im Hamburger Umland
Ab August 2026 kostet das Deutschland-Schulticket in den Kreisen Pinneberg, Segeberg und Herzogtum Lauenburg 21 Euro monatlich. Im Kreis Stormarn beträgt der Preis dagegen 43 Euro. Zuvor lag der Eigenanteil in allen vier Kreisen einheitlich bei 38 Euro. Das Beispiel zeigt: Selbst innerhalb einer gemeinsamen Tarifregion können sich kommunale Zuschüsse zum selben Ticket erheblich unterscheiden.4
Wenn der Kostendruck die Eltern trifft
In vielen Landkreisen wird die finanzielle Last zunehmend nach unten weitergegeben. Die Reaktionen sind bundesweit ähnlich: Protest, Petitionen, politischer Druck.
Praxisbeispiel 1: Brandenburg
Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz schlug die Kreisverwaltung einen Eigenanteil von zehn Euro monatlich für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler vor. Nach Protesten wurde die Einführung auf das Schuljahr 2027/28 verschoben. Die entsprechend geänderte Schülerbeförderungssatzung tritt zum 1. August 2027 in Kraft. Die Kosten waren laut Kreisangaben von rund 4,4 Millionen Euro (2025) auf voraussichtlich 4,8 Millionen Euro (2026) gestiegen.5
Praxisbeispiel 2: NRW
Im Kreis Gütersloh entstanden im Haushalt 2026 gegenüber der ursprünglichen Planung Mehrkosten von 300.000 Euro bei der Schülerbeförderung. Der Kreistag hat den Haushalt in seiner Sitzung am 2. März 2026 mehrheitlich beschlossen. Die Mehrkosten zeigen, wie stark Veränderungen bei der Schülerbeförderung einen kommunalen Haushalt auch innerhalb eines laufenden Planungsverfahrens belasten können.6
Die Fälle zeigen: Eigenanteile können zu einer kurzfristigen Entlastung des kommunalen Haushalts beitragen. Sie lösen aber nicht automatisch die strukturellen Ursachen der Kostensteigerung bei Personal, Fahrzeugen und Verkehrsleistungen. Diese stellen eine strukturelle, wirtschaftliche Herausforderung dar, die gesellschaftlich sehr relevant und in weiten Teilen der Bevölkerung spürbar sind. Die Einführung oder Erhöhung von Elternanteilen sind auch politisch brisant, weil sie das Problem sichtbar nach unten verlagern, statt es an der Wurzel anzugehen.
Typische Fehler, die teuer werden können
Preis als einziges Zuschlagskriterium
Ausschreibungen, bei denen der Zuschlag ausschließlich über den niedrigsten Preis entschieden wird, lassen wenig Raum für qualitative Differenzierung. Bei einer Preisgewichtung von 100 Prozent werden qualitative Unterschiede zwischen den Angeboten nicht zusätzlich bewertet. Fahrzeugqualität, Personal- und Umweltstandards können zwar bereits als verbindliche Mindestanforderungen in den Vergabeunterlagen festgelegt sein, sie verschaffen einem Anbieter dann aber keinen zusätzlichen Bewertungsvorteil, wenn er mehr leistet, als vorgeschrieben ist. Dadurch besteht das Risiko, dass sich Angebote allein über den Preis differenzieren, auch wenn qualitative Unterschiede tatsächlich bestehen.
Praxisbeispiel: Stadt Lübbecke (NRW)
Die Stadt Lübbecke schrieb im März 2026 einen Schülerspezialverkehr für die Schuljahre 2026/27 bis 2028/29 (Leistungsbeginn 2. September 2026, Laufzeit bis Juni 2029) mit dem Zuschlagskriterium 100 % Preis aus. Die Vergabe schöpft so die Möglichkeiten für qualitative Kriterien, die das Vergaberecht ausdrücklich bietet, nicht aus.7
Verträge ohne Preisanpassungsklauseln
Sachgerecht ausgestaltete Preisgleitklauseln für Kraftstoff und Lohn können Kalkulationsrisiken reduzieren und damit überhöhten Risikoaufschlägen entgegenwirken. Sie ermöglichen eine vertragsgerechte Anpassung von Kosten, die sich im Leistungszeitraum erhöht haben. Gleichzeitig müssen Kommunen berücksichtigen, dass steigende Lohn- oder Kraftstoffkosten während der Vertragslaufzeit teilweise an sie weitergegeben werden. Das Vergaberecht ermöglicht solche Klauseln ausdrücklich.
Hinweis: Der Staatsanzeiger-Blog veröffentlichte im März 2026 einen Praxisleitfaden zu Fahrdienstausschreibungen an Schulen und Kitas. Er behandelt unter anderem Preisgleitklauseln, Ausfallregelungen und die korrekte Abgrenzung von Eignungs- und Zuschlagskriterien.8
Fehlende Losaufteilung
Verzichtet ein Auftraggeber ohne ausreichende wirtschaftliche oder technische Gründe auf eine Losaufteilung, kann dies insbesondere kleineren und mittelständischen Unternehmen die Teilnahme erschweren. Der in § 97a GWB geregelte Losgrundsatz soll mittelständische Interessen und den Wettbewerb stärken. Abweichungen müssen auf den konkreten Auftrag bezogen begründet und dokumentiert werden.9
Was wirklich hilft: Mögliche Strategien für Landkreise
Frühzeitig planen statt reaktiv handeln
Ausschreibungen sollten mit ausreichendem Vorlauf vor Beginn des neuen Schuljahres veröffentlicht werden. Zu kurze Fristen können den Kreis potenzieller Bieter einschränken und die sorgfältige Vorbereitung der Leistung erschweren.
Schülerverkehr in flexible ÖPNV-Strukturen integrieren
Wo Schülerverkehr und regulärer Linienverkehr getrennt geplant werden, entstehen häufig doppelte Fixkosten und eine ungleich verteilte Auslastung: hohe Spitzen zu Schulzeiten, Leerfahrten dazwischen. Landkreise können prüfen, ob sich diese Verkehre über gemeinsame Planung, On-Demand-Angebote oder datenbasierte Steuerung besser aufeinander abstimmen lassen. Die Voraussetzung ist, dass Fahrzeiten, Fahrzeuganforderungen und individuelle Bedarfe miteinander vereinbar sind. Dieser Ansatz ist aufwendiger als eine getrennte Planung der einzelnen Verkehre. Beispiele aus der Praxis zeigen jedoch, dass diese Integration effizient dazu beitragen, Spitzen zu vermindern und Auslastungen besser zu verteilen.
Praxisbeispiel: Kreis Lippe „Lippe Intelligent Vernetzt" (LIV)
Im Rahmen des vom Bundesministerium für Verkehr geförderten Modellprojekts „Lippe Intelligent Vernetzt" optimiert die Kommunale Verkehrsgesellschaft Lippe (KVG) den Schülerverkehr mithilfe von Künstlicher Intelligenz, um die dadurch verursachten Auslastungsspitzen der regulären Buslinien zu reduzieren. Ergänzend führte der Kreis einen On-Demand-Verkehr in dünn besiedelten Gebieten ein und verdichtete den Takt im bestehenden Schnellbusverkehr. Ziel ist eine nachhaltige Stärkung des ÖPNV, die die durch den Schülerverkehr bedingten Kapazitätsspitzen gezielt abfedert. 10
Ein weiteres Beispiel für flexible Bedarfsverkehre ist „fichtelflexi“ im Landkreis Wunsiedel. Das On-Demand-Angebot bündelt ähnliche Fahrtwünsche softwaregestützt. Eine dokumentierte Verzahnung mit der Schülerbeförderung besteht bislang nicht; das Beispiel zeigt daher vor allem die grundsätzlichen Möglichkeiten bedarfsgesteuerter Verkehrsangebote.
Digitale Routenoptimierung einsetzen
Softwaregestützte Streckenbündelung und Nachfrageanalysen ermöglichen es, Fahrzeugkapazitäten besser auszulasten und Leerfahrten zu reduzieren . Entsprechende Funktionen finden sich inzwischen auch in spezialisierten Verwaltungslösungen für die Schülerbeförderung, etwa in unserem eigenen Produkt VIA.
Ein Beispiel ist der bedarfsorientierte Schulbusverkehr in Ascheberg: Dort wird die Rückroute anhand der Zielhaltestellen der tatsächlich mitfahrenden Schülerinnen und Schüler dynamisch berechnet. Das Bundesministerium für Verkehr stellt über die Plattform Mobilikon praxisnahe Informationen zu diesem Ansatz zur Verfügung.11
Vertragslaufzeit strategisch wählen
Kurze Laufzeiten erscheinen kommunalpolitisch attraktiv, weil sie Flexibilität versprechen. In der Praxis senken sie die Bereitschaft der Anbieter, in Fuhrpark und Fahrpersonal zu investieren. Die Vertragslaufzeit sollte so gewählt werden, dass Anbieter Investitionen und Personal verlässlich planen können, ohne den Auftraggeber unnötig langfristig an ungeeignete Strukturen zu binden. Verlängerungsoptionen und sachgerechte Preisanpassungsmechanismen können dabei zusätzliche Flexibilität schaffen.
Checkliste: 12 Fragen vor jeder Schülerbeförderungs-Ausschreibung
Diese Checkliste richtet sich an Landkreise, kreisfreie Städte und Schulträger, die eine Ausschreibung für die Schülerbeförderung vorbereiten. Sie hilft dabei, typische Kostenfallen, Streitpunkte und Vergaberisiken, die wir in diesem Artikel beschrieben haben, schon vor der Veröffentlichung zu klären, statt sie erst während der Vertragslaufzeit zu bemerken.
Fazit
Die Beispiele zeigen, dass steigende Kosten der Schülerbeförderung zahlreiche kommunale Haushalte belasten. Die Ursachen unterscheiden sich jedoch regional und reichen von höheren Personal- und Betriebskosten über neue regulatorische Vorgaben bis zu veränderten Ticketpreisen und Vertragsbedingungen.
Kluge Vergabe, integrierte Verkehrskonzepte, Preisgleitklauseln und offene Kommunikation gegenüber Eltern sind mögliche Strategien, um die Finanzierung der Schülerbeförderung strategisch langfristig konsistent zu gestalten. Sie können dazu beitragen, Kosten und Qualität besser auszubalancieren und Landkreisen mehr Handlungsspielraum verschaffenals eine kurzfristige Kostenweitergabe an Familien.
Quellen:
- Die große Deutschland-Umfrage Fahrpersonal Bus und Bahn 2025
- Clean Vehicles Directive: bdo möchte nationale Quote bei Busbeschaffung
- Schülertransport gesichert: Stadt Pirmasens zahlt Deutschlandticket – außer in den Sommerferien
- Deutschland-Schulticket
- Kreistag OSL: Das wurde beschlossen. Schülerverkehr, Haushalt, Personal und Abschied
- Haushalt 2027 verabschiedet. Kreisumlage sinkt um knapp 5,4 Millionen Euro
- Ausschreibung Region Herford, Minden, Detmold, Löhne für Bedarfspersonenverkehrsleistungen Schülerbeförderung. Ausschreibung Los-ID 3079847
- Fahrdienstleistungen an Schulen und Kindergärten ausschreiben: Gut vorbereitet ins neue Schuljahr
- Verzicht auf Losaufteilung muss gut begründet werden. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.08.2024 – Verg 7/24
- Bundesministerium für Verkehr, Handlungsleitfaden „Wege zu einem attraktiven ÖPNV – Erfahrungen aus 12 Modellprojekten. S. 24
- Mobilikon
Über die Autorin
Anne ist Head of Marketing bei Stadt.Land.Netz. Ihr Herz schlägt für authentische Geschichten und kreative Ideen, die komplexe Inhalte lebendig machen.
Ihre Fragen, persönlich beantwortet.
Melden Sie sich bei uns und nach 10 Minuten wissen Sie, ob unsere Lösung zu Ihrem Arbeitsalltag passt.
Wissenswertes rund um Beförderung
Bleiben Sie informiert: In unserem Wissensbereich teilen wir wertvolle Insights und praxisnahes Wissen rund um Schüler- und Personenbeförderung, Digitalisierung und öffentliche Mobilität.

