Inhalt der E-Rech-VO
Das BMI veröffentlichte eine Pressemitteilung, mit der Mitteilung, dass zukünftig Rechnungen „nicht mehr ausgedruckt, kuvertiert und frankiert, sondern mit nur wenigen Klicks über ein webbasiertes Rechnungsportal des Bundes in dem einheitlichen Format XRechnung digital hochgeladen und an den Empfänger gesendet werden.“ Dank der digitalen Rechnungsstellung sollen so pro Jahr 11 Millionen Euro eingespart werden. Grundlage ist die E-Rech-VO.
Einher geht damit auch die Einsparung natürlicher Ressourcen – da die Rechnungen elektronisch übermittelt werden, statt diese auf Papier zu drucken. Dies soll zu einem verringerten CO2-Ausstoß von bis zu 50% pro Rechnung führen. In Summe bedeutet das 5.850 Tonnen CO2 pro Jahr. Ein weiterer Vorteil: mit der digitalen Rechnung wird es möglich, grenzüberschreitend Rechnungen schnell und einfach ohne Probleme oder Datenverlust zu empfangen.
Die EU-Richtlinie gibt vor, dass die Vorgaben zur Verpflichtung für den Empfang und die Verarbeitung elektronischer Rechnungen gem. Art. 7 der Richtlinie (2014/55/EU) erst (spätestens) 30 Monate nach Veröffentlichung der Fundstelle der europäischen Norm im Amtsblatt der Europäischen Union anzuwenden sind. Diese europäische Norm (CEN/TC 434) gibt u.a. das semantische Datenmodell für E-Rechnungen vor und ist selbst bereits seit Ende Juni 2017 veröffentlicht.
Fristen für die Umsetzung
Es gibt ein dreistufiges Inkrafttreten der Verordnung:
Für die obersten Bundesbehörden tritt die Verordnung am 27. November 2018 in Kraft, d.h. sie müssen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Für subzentrale öffentliche Auftraggeber, Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber des Bundes hingegen erst zum 27. November 2019 (§ 11 Abs. 1 u. 2 Rech-VO). Und schlussendlich am 27. November 2020, die Pflicht zur Verwendung bzw. Annahme elektronischer Rechnungen gemäß § 3 (§ 11 Abs. 3 Rech-VO).
Erwartet wird, dass Länder und Kommunen die Frist für die Umsetzung der EU-Richtlinie voll ausnutzten werden. Entsprechende Gesetze und Verordnungen werden somit erwartungsgemäß spätestens zum 18.04.2020 (laut Amtsblatt der EU) in Kraft treten.
Umsetzung und Unterstützung
Die Koordinierungsstelle für IT-Standards unterstützt den IT-Planungsrat koordinativ bei der Entwicklung und dem Betrieb von IT-Standards für den Datenaustausch in der öffentlichen Verwaltung. Die rechtliche und organisatorische Ausgestaltung der elektronischen Rechnung für die öffentliche Verwaltung in Deutschland wird durch das Steuerungsprojekt übernommen. Die Aufgabe besteht darin, die bestehende CEN Norm in einen nationalen Standard XRechnung zu überführen.
Um den rechtlichen Vorschriften und dem Arbeiten unserer Kunden gerecht zu werden, wird das Rechnugnsmodul in VIA zukünftig auf die ERechnung ausgelegt sein. Weitere Informationen dazu erfahren Sie gern auf Nachfrage oder über unseren Newsletter.
Die Verordnung kann unter hier abgerufen werden.
Quellen:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2017/09/kabinettsbeschluss-e-rechnungs-vo.html
https://www.verband-e-rechnung.org/de/e-rechnung/e-rechnungsgesetz