Städtische Fahrverbote sind zulässig

Am Dienstag, dem 27. Februar 2018, hat das Landesverfassungsgericht in Leipzig entschieden, dass Diesel-Fahrverbote nach geltendem Recht grundsätzlich zulässig sind. Übergangsfristen, eine phasenweise Einführung und Ausnahmeregelungen für bestimmte Gruppen wie Handwerker, sollen die Umsetzung begleiten. So ist beispielsweise das Fahrverbot in der Stadt Stuttgart nicht vor dem 1. September 2019 möglich.

Eine finanzielle Ausgleichspflicht bestünde nicht und „gewisse Wertverluste sind hinzunehmen“, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher. „Ein zeitlich gestaffelt eingeführtes Verbot auch für Inhaber einer grünen Plakette scheitert nicht an einer fehlenden Entschädigungsregelung.“ Auch sei nicht von einem Zusammenbruch des Gebrauchtwagenmarktes für Diesel-Fahrzeuge auszugehen.

Bessere Luftqualität für eine bessere Gesundheit

Bei geringer körperlicher Belastung atmen Kinder bereits ca. 10 Kubikmeter Luft pro Tag. Bei körperlicher Belastung erreichen Erwachsene schnell ein Atemvolumen von 30 Kubikmeter pro Tag, also 10.000 bzw. 30.000 Liter jeden Tag. Luftschadstoffe werden zusammen mit der Atemluft aufgenommen und entfalten ihre nachteilige Wirkung in den Atemwegen. Stickstoffdioxid (NO2) schädigt das Gewebe in den Bronchien und den Lungenbläschen, dass ist besonders bei bereits erkrankten Atemwegen problematisch.

Stickstoffdioxid als Schadstoffindikator

Als Hauptquelle für Stickstoffdioxid in der Außenluft von Ballungsräumen gilt der Straßenverkehr und hier besonders jene Fahrzeuge mit Dieselmotor. Stickstoffdioxid hat eine große Bedeutung, da sich daraus Feinstaub und Ultrafeinstaub bildet. Auch zählt es als Indikator für die Luftqualität, denn da wo NO2 entsteht, kommt es meist auch zur Freisetzung zahlreicher weiterer Luftschadstoffe. So wird Stickstoffdioxid als Repräsentant für allerlei Schadstoffe angesehen, welche bei Verbrennungsprozessen unter hohen Temperaturen entstehen.

Was sind die aktuellen Grenzwerte für Stickstoffdioxid?

Der gültige Jahresmittelwert für Außenluft von 40 Mikrogram pro Kubikmeter Luft wurde 1999 auf Vorschlag der EU-Kommission von den EU-Mitgliedssaaten beschlossen und 2008 von der EU bestätigt. Zusätzlich wurde ein 1-Stunden-Mittelwert von 200 µg/m3 verabschiedet, welcher höchstens 18-mal pro Jahr überschritten werden darf (EU 2008). Diese Grenzwerte wurden in allen Mitgliedsstaaten und so auch in Deutschland in nationales Recht umgesetzt.

Welche Städte sind aktuell von Fahrverboten betroffen?

Das Umweltbundesamt sammelt und bewertet Deutschlandweit Messdaten aus über 500 Messstationen. Aufgrund zwei verschiedener Messarten kann aktuell nur für einen Teil der gemessenen Städte eine belastbare Aussage getroffen werden, der Rest ist anhand bisheriger Erfahrungen geschätzt und steht nach Abschluss der Laboruntersuchung zur Verfügung.

66 Städte lagen über dem Grenzwert
 25 Städte lagen unter dem Grenzwert

Die Nachfolgenden zwei Listen zeigen insgesamt 66 Städte, die den Grenzwert von 40 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft in Jahresmittel 2017 nicht einhalten werden (37 nach vorliegender Messung und 29 nach Erfahrungswerten).

Sichere Überschreitungen 2017: 37 Städte

Stadt Jahresmittelwert 2016 Jahresmittelwert 2017
Stuttgart 82 73
Köln 63 62
Reutlingen 66 60
Hamburg 62 58
Düsseldorf 58 56
Kiel 65 56
Heilbronn 57 55
Darmstadt 55 52
Ludwigsburg 53 51
Dortmund 51 50
Wiesbaden 53 50
Berlin 52 49
Freiburg im Breisgau 41 49
Oberhausen 48 49
Oldenburg (Oldb) 50 49
Wuppertal 49 49
Hagen 51 48
Mainz 53 48
Tübingen 48 48
Frankfurt am Main 52 47
Aachen 49 46
Gelsenkirchen 48 46
Leverkusen 45 46
Limburg a.d. Lahn 60 45
Mannheim 46 45
Augsburg 46 44
Hannover 55 44
Ludwigshafen am Rhein 46 44
Osnabrück 48 44
Halle (Saale) 46 43
Leonberg 47 43
Nürnberg 46 43
Gießen 44 42
Solingen (2017 neu) 80 41
Essen 82 41
Regensburg 63 41

Wahrscheinliche Überschreitungen 2017: 29 Städte

Stadt Jahresmittelwert 2016 Jahresmittelwert 2017
Backnang 56
Marbach am Neckar 55
Esslingen am Neckar 54
Offenbach am Main 51
Bochum 50
Paderborn 50
Bielefeld 49
Bonn 49
Herrenberg 49
Mühlacker 49
Ravensburg 49
Siegen 48
Hürth 47
Leinfelden-Echterdingen 47
Pleidelsheim 47
Herne 45
Mülheim an der Ruhr 45
Neuss 45
Witten 45
Heidenheim an der Brenz 44
Hildesheim 44
Kuchen 44
Mönchengladbach 44
Schwerte 44
Bensheim 43
Dinslaken 43
Hameln 43
Schwäbisch Gmünd 43

 

Die Nachfolgenden zwei Listen zeigen insgesamt 25 Städte, die den Grenzwert von 40 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft in Jahresmittel 2017 einhalten werden (10 nach vorliegender Messung und 15 nach Erfahrungswerten).

Sichere Unterschreitungen 2017: 10 Städte

Stadt Jahresmittelwert 2016 Jahresmittelwert 2017
Dresden 45 40
Koblenz 43 40
Leipzig 42 40
Bremen 41 39
Fulda 41 39
Kassel 43 39
Norderstedt 44 39
Würzburg 42 38
Marburg 47 36
Potsdam 43 34

 

Wahrscheinliche Unterschreitungen 2017: 15 Städte

Stadt Jahresmittelwert 2016 Jahresmittelwert 2017
Eschweiler 42
Gladbeck 42
Heidelberg 42
Remscheid 42
Walzbachtal 42
Freiberg am Neckar 41
Halle (Westf.) 41
Ilsfeld 41
Krefeld 41
Langenfeld (Rhld.) 41
Markgröningen 41
Mettmann 41
Mögglingen 41
Overrath 41
Rüsselsheim am Main 41

 

Quellen: Deutsches Umweltbundesamt und Vergleich der NO2-Grenzwertüberschreitungen 2016/2017

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Über den Autor

Marcus Dawidjan

Marcus A. Dawidjan ist Mitgründer und Geschäftsführer von Stadt.Land.Netz und für die Bereiche Marketing & Kundenbetreuung zuständig.

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