Unternehmen und Aufgabenträger bei der Bewältigung des freigestellten Schülerverkehrs (FSV) zu unterstützen, ist ein großer Teil unserer alltäglichen Arbeit. Diese Art des Sonderverkehrs schließt eine wichtige Lücke im öffentlichen Mobilitätsnetz: Er bringt Schüler sicher und pünktlich zur Schule – insbesondere dort, wo der ÖPNV an seine Grenzen stößt. Häufig betrifft das Kinder, die auf dem Land wohnen bzw. die eine gesonderte Art der Beförderung benötigen. In unserem Artikel „Was ist eigentlich die Schülerbeförderung“ haben wir uns allgemein mit dem Thema Schülerbeförderung und deren Hintergründen beschäftigt. Der FSV ist eine Art der Schülerbeförderung – doch was genau bedeutet in diesem Zusammenhang „freigestellt“ und wie können moderne Softwarelösungen helfen, die zunehmend komplexen Herausforderungen zu bewältigen?
Was ist eigentlich freigestellter Schülerverkehr (FSV)?
Der Begriff bezeichnet Verkehre, die ausschließlich oder überwiegend dem Transport von Schülern dienen, jedoch nicht als öffentlicher Linienverkehr gelten. Diese Fahrten sind vom Linien- oder Gelegenheitsverkehr „freigestellt“, da sie nicht der Öffentlichkeit offenstehen, sondern nur einem bestimmten Kreis von Personen – nämlich den Schülern.
Typischerweise handelt es sich um Busfahrten, die morgens und nach Schulschluss durchgeführt werden und Schüler zwischen Wohnort und Schule befördern. Solche Fahrten sind dort notwendig, wo der ÖPNV nicht ausreichend ausgebaut oder gar nicht vorhanden ist bzw. wo aus pädagogischen, organisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen spezielle Transportlösungen notwendig sind.
Wie viele Schüler sich genau in der freigestellten Schülerbeförderung befinden ist schwer zu sagen. Es existiert nämlich keine einheitliche, bundesweite oder sogar landesweite Statistik, die diese Daten regelmäßig ausweist. Angelehnt an unsere Kundendaten bei Stadt.Land.Netz und veröffentlichte Statistiken auf Kreisebene1,2 schätzen wir den Anteil der Schüler im freigestellten Verkehr auf ca. 10%. Das bedeutet ca. 1 Mio. schulpflichtige Kinder werden täglich im FSV befördert.
Wie unterscheiden sich ÖPNV und freigestellter Schülerverkehr?
Eigenschaft | Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) | Freigestellter Schülerverkehr (FSV) |
---|---|---|
Zugang | offen für alle | nur für berechtigte schulpflichtige Kinder |
Tarif | Standard ÖPNV Tarife, Fahrkartenpflicht (meist Spezial-/ Sondertickets für Schüler möglich) | je nach Region vollständig oder teilweise über den Schulträger finanziert |
Fahrplan | regelmäßiger Linienfahrplan | bedarfsorientiert – an Schulzeiten ausgerichtet |
Organisation | Verkehrsunternehmen in Abstimmung mit Aufgabenträgern | durch Schulträger, z. B. Landkreise oder kreisfreie Städte; Durchführung meist durch Verkehrsunternehmen, die sich auf Ausschreibungen bewerben |
Zielsetzung | allgemeine Mobilität | direkte Schülerbeförderung zur Schule und zurück |
Gesetzliche Grundlagen für die freigestellte Schülerbeförderung
Gesetzlich regeln das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und die sogenannte Freistellungs-Verordnung (FrStllgV oder teilweise FVO) den FSV.
Nach § 1 FrStllgV sind Fahrten zum und vom Unterricht, von der Genehmigungspflicht nach dem PBefG befreit, wenn von den Beförderten kein Entgelt entrichtet wird. Diese Ausnahme betrifft vor allem Schüler mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen sowie solche ohne zumutbare Anbindung an den öffentlichen Linienverkehr. Das bedeutet auch, dass die Durchführung des freigestellten Schülerverkehrs ohne Personenbeförderungsschein möglich ist.
§ 43 PBefG regelt außerdem Sonderformen des Linienverkehrs, zu denen auch Fahrten zählen, die ausschließlich für Schüler eingerichtet werden. Der freigestellte Schülerverkehr wird dabei explizit von der Genehmigungspflicht gemäß § 2 PBefG ausgenommen – das bedeutet: der FSV ist kein öffentlicher Linienverkehr.
Zuständigkeiten und Organisation für den freigestellten Schülerverkehr
Die Organisation des FSV liegt bei den kommunalen Schulträgern – Landkreise oder kreisfreie Städte. Sie legen auf Basis landesspezifischer Vorgaben fest, welche Schüler Anspruch haben, welche Strecken gefördert werden und wie die Kosten geregelt sind.
Verkehrsunternehmen benötigen in diesem Zusammenhang keine separate Genehmigung für die Durchführung des FSV, solange sie den genannten Kriterien entsprechen. Natürlich sind jedoch die Einhaltung verkehrsrechtlicher und sicherheitstechnischer Vorgaben zwingend notwendig.
Herausforderungen in der Praxis
- Demografischer Wandel: Sinkende Schülerzahlen in ländlichen Regionen führen zu wirtschaftlichem Druck und teilweise ineffizienten Strukturen.
- Integration in den ÖPNV: In vielen Regionen wird versucht, den freigestellten Verkehr in bestehende Linienverkehre zu integrieren und diese stärker zu vernetzen, was organisatorisch sehr anspruchsvoll ist. Ziel ist, durch eine stärkere Integration des FSV in den ÖPNV Kosten zu reduzieren und die Effizienz zu erhöhen – insbesondere bei extern vergebenen Beförderungsleistungen.
- Digitalisierung und Planung: Die Planung und Genehmigung solcher Fahrten ist oft noch analog und damit sehr langwierig und fehleranfällig. Eine moderne Software für die Schülerbeförderung kann hier Abhilfe schaffen und langfristig knappe Ressourcen sparen.
- Barrierefreiheit und Inklusion: Auch Schüler mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen sind Teil der Schülerbeförderung. Das passiert oft mit Sonderfahrdiensten, die zusätzliche Abstimmungen und spezifische bzw. wechselnde Konditionen erfüllen müssen. Hier sind individuelle Lösungen notwendig, die in der Planung aufwendiger sind als der übliche Schülerverkehr.
Digitalisierung in der (freigestellten) Schülerbeförderung
Die Digitalisierung und Automation von Aufgaben in der Verwaltung, bietet großes Potenzial in der Bewältigung des hohen, manuellen Arbeitspensums. In einer Case study mit der Stadt Dortmund erfuhren wir, dass nur 8 Mitarbeitende im Schulverwaltungsamt für ca. 17.000 Anträge verantwortlich sind. Diese Aufgabe manuell zu bewältigen führt selbstverständlich zu Papierstau und Rückständen.
Auch die oben erwähnten Herausforderungen unterstreichen die Notwendigkeit von neuen Lösungen, die zur steigenden Komplexität der Schülerbeförderung zum Einsatz kommen müssen.
Stadt.Land.Netz hat hierfür zwei Lösungen entwickelt:
VIA richtet sich an Verwaltungen und Schulträger. Es unterstützt Aufgabenträger bei der Antragsbearbeitung, Anspruchsprüfung, Genehmigung und rechtssicheren Dokumentation der Schülerbeförderung. Durch automatisierte Prozesse, digitale Kommunikation und flexible Schnittstellen zu Verkehrsunternehmen lässt sich der Verwaltungsaufwand deutlich reduzieren.
NOVA richtet sich an Verkehrsunternehmen. Die Plattform ermöglicht eine effiziente Tourenplanung, Disposition und operative Durchführung der Schülerverkehre. Auch bei Änderungen von Schulzeiten, Sonderbedarfen oder kurzfristigen Ausfällen – sorgt NOVA für Transparenz und reibungslose Abläufe.
Quellen:
1) Ausschreibung der freigestellten Schülerbeförderung für die Schuljahre 2023/2024 bis 2025/2026
2) Schülerbeförderung
3) Meinungsbeitrag vom Kreisrat in Freising